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Sportentwicklung  

Einladung zum gemeinsamen ordentlichen Kreistag 2018 und zum ordentlichen Kreisjugendtag 2018

am 26.4.18 in Hergolshausen (zum Weiterlesen klicken...)

An alle Mitgliedsvereine des Tischtennis-Kreises Schweinfurt ergeht die herzliche
Einladung
zum gemeinsamen ordentlichen Kreistag 2018 und zum ordentlichen Kreisjugendtag 2018
am Donnerstag, den 26. April 2018 um 19:00 Uhr 
im Sportheim der DJK Hergolshausen, Kastanienstraße 1, 97534 Hergolshausen

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Stimmberechtigten und Genehmigung der Tagesordnung
3. Totengedenken
4. Bericht des Kreisjugendwarts
5. Ehrungen der Mannschafts- und Pokalmeister im Jugendbereich
6. Bericht des Kreisvorsitzenden
7. Ehrungen der Mannschafts- und Pokalmeister im Erwachsenenbereich
8. Bericht des Kreiskassenwartes mit Vorstellung des Jahresabschlusses des 
     Geschäftsjahres 2017
9. Bericht des Kreiskassenwartes mit Vorstellung des Abschlusses des 1. Quartals
     2018
10. Genehmigung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2017 und
       des 1. Quartals 2018
11. Entlastung des Vorstands und der eingesetzten Fachwarte
12. Strukturreform des BTTV (aktuelle Informationen)
13. Diskussion und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
14. Bekanntgabe von Terminen und Informationen zur kommenden
       Spielzeit 2018/2019
15. Verschiedenes
16. Ehrungen der Funktionsträger und Verabschiedung des TT-Kreises Schweinfurt


Wichtige Hinweise:
• Anträge, über die am Kreistag bzw. Kreisjugendtag abzustimmen sind, müssen bis
  spätestens 18.April 2018 schriftlich beim Kreisvorsitzenden bzw. beim
  Kreisjugendwart eingereicht werden.
• Die Teilnahme am ordentlichen Kreistag ist für alle Mitgliedsvereine Pflicht.
Im Falle einer Nichtteilnahme eines Vereins, wird dieser mit einer Ordnungsgebühr
in Höhe von 40,-€ belegt (RVStO §45)
• Für Beschlussfassungen am Kreistag ist nur ein bevollmächtigter Vertreter eines Mitgliedvereins berechtigt. Dieser Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht einer zeichnungsberechtigten Person des Vereins (z.B. Vereinsvorstand) vor Beginn des Kreistags vorlegen, sofern dieser Vertreter nicht selbst für den Verein
zeichnungsberechtigt ist. Ein nicht bevollmächtigter Vereinsvertreter ist bei Beschlussfassungen nicht stimmberechtigt !


Ich wünsche allen Teilnehmern eine gute Anreise !
gez. Alfred Glos

(P.S. Die offizielle Einladung und die Vereinsvollmacht können ein paar Zeilen unterhalb zum Ausdrucken heruntergeladen werden.)

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